© Gesellschaft Raurachischer Geschichtsfreunde –
Regionale Geschichte hautnah erleben
Erst zu Beginn der Vierzigerjahre – genau am 7. Februar 1943 – gab
sich die bisher lose Vereinigung Statuten. Aus dieser Tatsache ist
ersichtlich, dass die Geschichtsfreunde nicht so sehr um statuari-
sche Vereinsgeschäfte bekümmert waren, sondern in erster Linie
geschichtliche Kenntnisse vermitteln wollten. Im Artikel 1 der
Gesellschaftsstatuten definiert den Zweck der Vereinigung: «Die
Gesellschaft Raurachischer Geschichtsfreunde hat den Zweck, im
Gebiete des alten Rauracien (Nordwestschweiz) in allen Kreisen
der Bevölkerung das Interesse an der Geschichte und Volkskunde
unserer Heimat zu wecken und zu fördern.» Der Erfüllung dieses
Zweckes dienen die Veranstaltung von Tagungen, die Herausgabe
eines Gesellschaftsorgans und die Gewährung von Beiträgen an die
Herausgabe von historischen und heimatkundlichen Arbeiten aus
dem Gebiet von Rauracien.
Die Statuten im Detail
Statuten
Gesellschaft
Raurachischer
Geschichtsfreunde